Zwangsräumung Berlin – professionelle Räumung & Entsorgung zum Festpreis
Sie haben einen Räumungstitel erwirkt und brauchen einen zuverlässigen Partner für die Beräumung? Wir übernehmen das vollständige Ausräumen, die fachgerechte Entsorgung und auf Wunsch die Einlagerung – diskret, termintreu und zum transparenten Festpreis. Die Zwangsvollstreckung selbst führt der Gerichtsvollzieher durch; wir kümmern uns um den praktischen Teil rund um den Räumungstermin.
Was ist eine Zwangsräumung?
Eine Zwangsräumung ist die zwangsweise Durchsetzung eines Räumungsurteils. Liegt ein rechtskräftiger Räumungstitel vor, beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. Dieser setzt die bisherige Mietpartei aus dem Besitz und weist den Vermieter wieder ein. Den eigentlichen Umzug, das Ausräumen, die fachgerechte Entsorgung und – falls erforderlich – die Einlagerung der zurückgelassenen Gegenstände übernehmen wir für Sie. So haben Sie für den praktischen Teil der Räumung nur einen Ansprechpartner.
Was kostet die Beräumung?
Im Festpreis enthalten:
- Beräumung der Wohnung sowie Nebenflächen nach Absprache
- Einpackleistung und fachgerechte Abfalltrennung
- Abtransport zum Wertstoffhof
- Demontage von Möbeln und Einbauten
- Übernahme der Entsorgungskosten
- Haushaltsübliche Sonderabfälle
- Einlagerung der Gegenstände auf Wunsch
- Besenreine Übergabe
Ihre Vorteile auf einen Blick
Diskret & professionell
Wir arbeiten zügig, rücksichtsvoll und ohne Aufsehen – auch in sensiblen Nachbarschaften.
Termintreu
Wir sind pünktlich zum Termin des Gerichtsvollziehers vor Ort.
Versichert & angemeldet
Betriebshaftpflicht, sozialversicherte Angestellte, eigener Fuhrpark.
Alles aus einer Hand
Räumung, Entsorgung, Einlagerung und besenreine Übergabe – ein Ansprechpartner.
Berliner Räumung oder klassische Räumung?
Bei einer Zwangsräumung gibt es zwei Wege. Welcher für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt oder dem Gerichtsvollzieher – wir unterstützen Sie bei beiden Varianten.
Klassische Räumung (§ 885 ZPO)
Der Gerichtsvollzieher lässt die Wohnung vollständig beräumen und die Gegenstände einlagern. Das ist gründlich, verursacht aber durch Transport und Einlagerung höhere Kosten.
Berliner Räumung (§ 885a ZPO)
Der Räumungsauftrag wird auf die Herausgabe der Wohnung beschränkt: Der Gerichtsvollzieher tauscht das Schloss und übergibt Ihnen die Wohnung, die zurückgelassenen Gegenstände gehen in Ihren Besitz über. Das spart Gerichtsvollzieher-Kosten – die Beräumung und Entsorgung organisieren anschließend Sie. Genau hier kommen wir ins Spiel: schnell, fachgerecht und zum Festpreis. Bitte beachten Sie die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für die Gegenstände.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Das genaue Vorgehen stimmen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher ab.
Was wir räumen – in ganz Berlin
Für wen wir arbeiten
Vermieter und Eigentümer, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Rechtsanwälte, Insolvenz- und Nachlassverwalter, Behörden und Ämter sowie Firmen- und Betriebskunden.
So läuft die Räumung ab
Häufige Fragen zur Zwangsräumung
Nein. Die Vollstreckung führt ausschließlich der Gerichtsvollzieher durch. Wir übernehmen die praktische Räumung, die Entsorgung und auf Wunsch die Einlagerung rund um den Räumungstermin.
Bei der klassischen Räumung beräumt und lagert der Gerichtsvollzieher ein. Bei der Berliner Räumung wird nur die Wohnung übergeben; die Beräumung organisieren Sie anschließend selbst – dabei unterstützen wir Sie zum Festpreis.
Ja. Auf Wunsch lagern wir die Gegenstände ein, damit Sie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist einhalten können.
Wir stimmen uns frühzeitig auf den Termin des Gerichtsvollziehers ab und sind pünktlich vor Ort – nach Möglichkeit auch kurzfristig.
Wir sind in allen 12 Berliner Bezirken
Entrümpelung & Haushaltsauflösung – fair und zum Festpreis in Ihrem Bezirk:
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