Für Vermieter, Verwaltungen & Eigentümer · ganz Berlin

Zwangsräumung Berlin – professionelle Räumung & Entsorgung zum Festpreis

Sie haben einen Räumungstitel erwirkt und brauchen einen zuverlässigen Partner für die Beräumung? Wir übernehmen das vollständige Ausräumen, die fachgerechte Entsorgung und auf Wunsch die Einlagerung – diskret, termintreu und zum transparenten Festpreis. Die Zwangsvollstreckung selbst führt der Gerichtsvollzieher durch; wir kümmern uns um den praktischen Teil rund um den Räumungstermin.

Was ist eine Zwangsräumung?

Eine Zwangsräumung ist die zwangsweise Durchsetzung eines Räumungsurteils. Liegt ein rechtskräftiger Räumungstitel vor, beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. Dieser setzt die bisherige Mietpartei aus dem Besitz und weist den Vermieter wieder ein. Den eigentlichen Umzug, das Ausräumen, die fachgerechte Entsorgung und – falls erforderlich – die Einlagerung der zurückgelassenen Gegenstände übernehmen wir für Sie. So haben Sie für den praktischen Teil der Räumung nur einen Ansprechpartner.

Was kostet die Beräumung?

ab 13 € pro m² – transparent, ohne versteckte Kosten

Im Festpreis enthalten:

  • Beräumung der Wohnung sowie Nebenflächen nach Absprache
  • Einpackleistung und fachgerechte Abfalltrennung
  • Abtransport zum Wertstoffhof
  • Demontage von Möbeln und Einbauten
  • Übernahme der Entsorgungskosten
  • Haushaltsübliche Sonderabfälle
  • Einlagerung der Gegenstände auf Wunsch
  • Besenreine Übergabe

Ihre Vorteile auf einen Blick

Diskret & professionell

Wir arbeiten zügig, rücksichtsvoll und ohne Aufsehen – auch in sensiblen Nachbarschaften.

Termintreu

Wir sind pünktlich zum Termin des Gerichtsvollziehers vor Ort.

Versichert & angemeldet

Betriebshaftpflicht, sozialversicherte Angestellte, eigener Fuhrpark.

Alles aus einer Hand

Räumung, Entsorgung, Einlagerung und besenreine Übergabe – ein Ansprechpartner.

Berliner Räumung oder klassische Räumung?

Bei einer Zwangsräumung gibt es zwei Wege. Welcher für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt oder dem Gerichtsvollzieher – wir unterstützen Sie bei beiden Varianten.

Klassische Räumung (§ 885 ZPO)

Der Gerichtsvollzieher lässt die Wohnung vollständig beräumen und die Gegenstände einlagern. Das ist gründlich, verursacht aber durch Transport und Einlagerung höhere Kosten.

Berliner Räumung (§ 885a ZPO)

Der Räumungsauftrag wird auf die Herausgabe der Wohnung beschränkt: Der Gerichtsvollzieher tauscht das Schloss und übergibt Ihnen die Wohnung, die zurückgelassenen Gegenstände gehen in Ihren Besitz über. Das spart Gerichtsvollzieher-Kosten – die Beräumung und Entsorgung organisieren anschließend Sie. Genau hier kommen wir ins Spiel: schnell, fachgerecht und zum Festpreis. Bitte beachten Sie die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für die Gegenstände.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Das genaue Vorgehen stimmen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher ab.

Was wir räumen – in ganz Berlin

MietwohnungenMehrfamilienhäuserGewerbeeinheitenLadenlokaleBürosKeller & DachbödenGaragenGrundstücke

Für wen wir arbeiten

Vermieter und Eigentümer, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Rechtsanwälte, Insolvenz- und Nachlassverwalter, Behörden und Ämter sowie Firmen- und Betriebskunden.

So läuft die Räumung ab

Anfrage & Festpreis-Angebot – über den Entsorgungsrechner oder das Kontaktformular, gern mit Fotos oder dem Protokoll des Gerichtsvollziehers.
Terminabstimmung – wir richten uns nach dem Termin des Gerichtsvollziehers.
Räumung am Vollstreckungstag – wir packen, demontieren und transportieren ab.
Entsorgung & Einlagerung – fachgerechte Entsorgung; aufzubewahrende oder werthaltige Gegenstände lagern wir auf Wunsch ein.
Besenreine Übergabe – die Wohnung ist sofort wieder vermietbar.

Häufige Fragen zur Zwangsräumung

Übernehmen Sie auch die Zwangsvollstreckung selbst?

Nein. Die Vollstreckung führt ausschließlich der Gerichtsvollzieher durch. Wir übernehmen die praktische Räumung, die Entsorgung und auf Wunsch die Einlagerung rund um den Räumungstermin.

Was ist der Unterschied zwischen Berliner und klassischer Räumung?

Bei der klassischen Räumung beräumt und lagert der Gerichtsvollzieher ein. Bei der Berliner Räumung wird nur die Wohnung übergeben; die Beräumung organisieren Sie anschließend selbst – dabei unterstützen wir Sie zum Festpreis.

Lagern Sie zurückgelassene Gegenstände ein?

Ja. Auf Wunsch lagern wir die Gegenstände ein, damit Sie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist einhalten können.

Wie schnell können Sie zum Räumungstermin vor Ort sein?

Wir stimmen uns frühzeitig auf den Termin des Gerichtsvollziehers ab und sind pünktlich vor Ort – nach Möglichkeit auch kurzfristig.

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Zuverlässige Beräumung zum Räumungstermin – fair, diskret und zum Festpreis in ganz Berlin.