Zwangsräumung nach dem „Berliner Modell“ (§ 885a ZPO)
Ablauf, Kostenvorteil und die Rolle der Räumungsfirma – verständlich erklärt für Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin.
Was ist das „Berliner Modell“?
Das Berliner Modell (auch „Berliner Räumung“) ist eine kostengünstigere Form der Zwangsräumung. Statt die komplette Wohnung durch eine Spedition ausräumen und einlagern zu lassen, beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher nur damit, ihm den Besitz an der Wohnung zu verschaffen – in der Regel durch einen Schlosswechsel. Seit der Mietrechtsreform 2013 ist dieses Vorgehen ausdrücklich in § 885a ZPO geregelt.
Welche Voraussetzung gilt?
Die Beschränkung auf die Besitzeinweisung setzt voraus, dass dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den Gegenständen in der Wohnung zusteht. Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Vermieter dem Gerichtsvollzieher den Auftrag entsprechend beschränken.
So läuft die Berliner Räumung ab
- Räumungstitel: Es liegt ein rechtskräftiges Räumungsurteil gegen den Mieter vor.
- Auftrag an den Gerichtsvollzieher – beschränkt auf die Besitzeinweisung nach § 885a ZPO.
- Besitzeinweisung: Der Gerichtsvollzieher verschafft dem Vermieter den Besitz (Schlosswechsel) und dokumentiert die ersichtlichen beweglichen Sachen.
- Aufbewahrungsfrist: Der Mieter hat in der Regel einen Monat Zeit, sein Eigentum abzuholen (§ 885a Abs. 4 ZPO).
- Beräumung & Entsorgung: Danach kann die Wohnung geräumt, verwertbares angerechnet und der Rest fachgerecht entsorgt werden.
Der Kostenvorteil
Gerichtsvollzieher-Kosten: oft nur rund 500 € statt der hohen Speditions- und Lagerkosten einer klassischen Räumung.
Die Kosten für die anschließende Beräumung und Entsorgung kommen hinzu – bei uns zum planbaren Festpreis. Unterm Strich ist das Berliner Modell für Vermieter meist deutlich günstiger.
Unsere Rolle als Räumungsfirma
Den rechtlichen Teil der Vollstreckung übernimmt der Gerichtsvollzieher. Wir kümmern uns um die praktische Seite:
- Komplette Beräumung der Wohnung nach der Besitzeinweisung
- Auf Wunsch sachgerechte Zwischenlagerung der Habe des Mieters während der Frist
- Fachgerechte Entsorgung und Anrechnung verwertbarer Gegenstände
- Besenreine Übergabe – die Wohnung ist sofort wieder vermietbar
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt den Ablauf allgemein und ist keine Rechtsberatung. Die Zwangsvollstreckung selbst führt der Gerichtsvollzieher durch; rechtliche Fragen klärt Ihr Anwalt.
Wir unterstützen Sie in Berlin
Als Entsorgungspartner Berlin übernehmen wir die Beräumung nach einer Zwangsräumung zuverlässig, fristgerecht und zum Festpreis – diskret und im gesamten Stadtgebiet.
Häufige Fragen
Was kostet eine Zwangsräumung nach dem Berliner Modell?
Die Gerichtsvollzieher-Kosten liegen oft bei rund 500 €. Hinzu kommen die Kosten für die Beräumung und Entsorgung, die wir zum Festpreis anbieten. Insgesamt ist das Berliner Modell meist deutlich günstiger als die klassische Räumung.
Was passiert mit den Sachen des Mieters?
Der Mieter hat in der Regel einen Monat Zeit, sein Eigentum abzuholen (§ 885a Abs. 4 ZPO). Auf Wunsch lagern wir die Habe sachgerecht zwischen; danach kann verwertet oder entsorgt werden.
Übernehmt ihr auch die Zwangsräumung selbst?
Die eigentliche Vollstreckung führt der Gerichtsvollzieher durch. Wir übernehmen die anschließende Beräumung, Einlagerung und Entsorgung.
Wie schnell ist die Wohnung wieder vermietbar?
Nach Beräumung und besenreiner Übergabe ist die Wohnung in der Regel sofort wieder vermietbar. Wir arbeiten zügig und fristgerecht.
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