Haushaltsauflösung nach Todesfall in Berlin
Ablauf, Fristen, Kosten und die Frage „steuerlich absetzbar?“ – einfühlsam und verständlich erklärt. Wir nehmen Ihnen die Auflösung in einer ohnehin schweren Zeit ab.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
In den ersten Tagen geht es zunächst um Persönliches und Organisatorisches – die Wohnungsauflösung hat Zeit. Sinnvoll ist diese Reihenfolge:
- Wichtige Unterlagen sichern: Testament, Versicherungspolicen, Verträge, Kontoauszüge, persönliche Dokumente und Wertsachen heraussuchen – bevor geräumt wird.
- Erbe klären: Wer erbt? Gibt es ein Testament? Bei Bedarf einen Erbschein beantragen. Erst der Erbe darf über den Hausrat verfügen.
- Mietverhältnis regeln: Vermieter informieren und Kündigung bzw. Wohnungsübergabe abstimmen.
- Verträge kündigen: Strom, Gas, Internet, Abos, Versicherungen.
- Haushaltsauflösung beauftragen: Besichtigung, Festpreis, Termin.
Welche Fristen gelten bei einer Mietwohnung?
Stirbt der Mieter, geht das Mietverhältnis zunächst auf die Erben über. Sowohl die Erben als auch der Vermieter haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht: Das Mietverhältnis kann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist (in der Regel drei Monate) gekündigt werden (§ 580 BGB). Die Wohnung sollte deshalb meist zügig geräumt und besenrein übergeben werden, damit keine unnötige Miete weiterläuft. Genaues klären Sie am besten direkt mit dem Vermieter – dies ist keine Rechtsberatung.
So läuft die Haushaltsauflösung ab
Wir wissen, dass es um mehr geht als nur um Möbel. Deshalb gehen wir diskret und respektvoll vor:
- Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Foto/Video – Sie müssen nicht dabei sein.
- Transparenter Festpreis, den Sie vorab kennen.
- Persönliche Gegenstände wie Fotos, Briefe oder Dokumente sortieren wir aus und übergeben sie Ihnen.
- Wertanrechnung: Gut erhaltene Möbel, Schmuck oder Antiquitäten rechnen wir an und senken so den Preis.
- Komplette Räumung, fachgerechte Entsorgung und besenreine Übergabe – alles aus einer Hand.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Die Kosten richten sich nach Größe und Füllmenge – bei uns ab 13 €/m². Eine durchschnittliche Wohnung liegt je nach Größe meist zwischen rund 700 und 2.000 €, ein Einfamilienhaus höher. Verwertbare Gegenstände rechnen wir an. Alle Richtwerte und einen Online-Rechner finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung? sowie auf unserer Preisseite.
Ist die Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?
Ja – aber über die Erbschaftsteuer, nicht über die Einkommensteuer. Die Kosten für die Auflösung und Entrümpelung des Haushalts des Verstorbenen zählen zu den Nachlassregelungskosten und mindern als Nachlassverbindlichkeiten den steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).
Erbfallkosten-Pauschbetrag: 15.000 € (seit 2025 angehoben von 10.300 €).
Diesen Pauschbetrag können Erben ohne Einzelnachweis geltend machen – er deckt Bestattung, Grabmal und Nachlassregelung (inkl. Haushaltsauflösung) gemeinsam ab. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, lassen sie sich mit Belegen ansetzen.
Gut zu wissen: Die Erbschaftsteuer fällt durch hohe Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € je Kind) in vielen Erbfällen gar nicht erst an. Über die Einkommensteuer (haushaltsnahe Dienstleistung, § 35a EStG) ist die Auflösung einer geerbten, nicht selbst bewohnten Wohnung dagegen in der Regel nicht absetzbar.
Bitte heben Sie Rechnungen und Belege auf. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung – im Einzelfall klärt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt die genaue Behandlung.
Wie wir Sie unterstützen
Als Entsorgungspartner Berlin übernehmen wir die komplette Haushaltsauflösung in ganz Berlin – einfühlsam, zuverlässig und zum fairen Festpreis. Auf Wunsch organisieren wir alles aus der Ferne, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Die Kosten trägt der Nachlass, also die Erben. Sie zählen zu den Nachlassregelungskosten und können die Erbschaftsteuer mindern.
Ist die Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?
Über die Erbschaftsteuer ja: als Nachlassregelungskosten. Dafür gibt es einen Pauschbetrag von 15.000 € (seit 2025) ohne Einzelnachweis; höhere Kosten lassen sich mit Belegen ansetzen. Dies ist keine Steuerberatung.
Was passiert mit persönlichen Dokumenten und Wertsachen?
Wir sortieren persönliche Unterlagen, Fotos und Wertgegenstände aus und übergeben sie Ihnen – nichts wird einfach entsorgt.
Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein?
Wegen laufender Miete und Kündigungsfristen sollte die Wohnung meist innerhalb weniger Monate geräumt und besenrein übergeben werden. Wir richten auch kurzfristige Termine ein.
Müssen wir bei der Auflösung anwesend sein?
Nein. Auf Wunsch übernehmen wir alles eigenständig und stimmen uns per Telefon, Foto oder Video mit Ihnen ab.
Wir sind für Sie da
Kostenlose Besichtigung, fairer Festpreis, diskrete Abwicklung in ganz Berlin.
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